Hinweis für Privatkunden

Die Reinigung im privaten Bereich unterscheidet sich stark von der im professionellen Gewerbe. In der Gebäudereinigung, im Hotelzimmer, im Krankenhaus oder im Altenheim sind Produkte gefordert, die zumeist große Flächen sicher und wirkungsvoll reinigen.

Oftmals kommen hier daher Hochkonzentrate zum Einsatz, deren korrekte Anwendung sichergestellt sein muss. Aus diesem Grund stehen entsprechende Dokumentationen wie Sicherheitsdatenblätter mit relevanten Informationen zu Produkt und Anwendung zur Verfügung. Eine Nichtbeachtung dieser Informationen stellt ein hohes Risiko bei unbedarftem Anwenden dar.

Der Gesetzgeber unterscheidet, ob Produkte an Privatanwender oder gewerbliche Kunden vertrieben werden dürfen und verbindet damit unterschiedliche Dokumentation-, Deklarations- und Verkaufspflichten. So müssen im Hinblick auf den Verbraucherschutz beispielsweise bestimmte Reinigungsmittel für den privaten Anwender mit einem kindersicheren Verschluss und tastbaren Warnzeichen versehen werden. Für den professionellen Einsatz gelten diese Vorgaben wiederum nicht.

Diese Vorgaben sind rechtlich vorgeschrieben und führen dazu, dass wir eine Unterscheidung in Produkte für den Privatanwender und für gewerbliche Nutzer treffen müssen.

Zuletzt angesehen